Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Als IT-Dienstleister sind wir grundsätzlich in der Pflicht datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und die Informationen unserer Kunden strickt vertraulich zu behandeln. Dies ist zudem Bestandteil unserer unternehmensinternen Vertraulichkeitsvereinbarung.

Neben unserer Verpflichtung zum Datenschutz, müssen Sie als Auftraggeber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit uns schließen, wenn Sie personenbezogene Daten durch uns verarbeiten lassen. Hierfür gelten die Regelungen nach Art. 28 DSGVO.

So schließen Sie einen AVV mit uns:

  1. Öffnen Sie unseren AVV hier.
  2. Sie können das Dokument zunächst digital bearbeiten oder direkt ausdrucken:
    • S. 1: Tragen Sie Ihr Unternehmen ein
    • S. 7-8: Kreuzen Sie die Daten/Datenkategorien sowie die Betroffenen/Betroffenengruppen an
    • S. 14: Tragen Sie die Weisungsberechtigten Personen innerhalb Ihres Unternehmens ein
  3. Drucken Sie das Dokument aus, wenn noch nicht geschehen:
    • S. 6: Unterschreiben Sie das Feld „Auftraggeber“
    • Senden Sie uns das unterschriebene Dokument eingescannt per E-Mail an datenschutz@tnc-system.de zu
  4. Wir zeichnen den Vertrag gegen und senden ihn per E-Mail zurück.

Alternativ können Sie uns auch Ihren vorbereiteten AVV per Mail an datenschutz@tnc-system.de zusenden. Wir füllen die uns betreffenden Abschnitte entsprechend aus und senden den Vertrag unterschrieben zurück. Bitte planen Sie bei dieser Lösungsmöglichkeit eine Bearbeitungszeit von drei Wochen ein.